5. November 2007

Musharrafs zweiter Staatsstreich

Eine Analyse von Jorge Scholz

Acht Jahre nach der Entmachtung des letzten frei gewählten Premierministers Nawaz Sharif hat Pakistans Präsident General Pervez Musharraf mit dem am Samstag, den 3. November ausgerufenen Notstand de facto den zweiten Militärputsch seiner Karriere in Szene gesetzt. Denn bei Lichte besehen dient das per Dekret verordnete Maßnahmenpaket, das unter anderem die Verfassung suspendiert und bürgerliche Grundfreiheiten außer Kraft setzt, allein dem Zweck, eventuelle Hürden, die Musharrafs Verbleib an den Schalthebeln der Macht entgegenstehen könnten, aus dem Weg zu räumen. Die offiziell genannten Gründe - die Zunahme terroristischer Gewalt im Land sowie die Einmischung der Judikative in die Politik der Regierung - vermag weder Beobachter noch die öffentliche Meinung zu überzeugen: "Nicht einmal die Naivsten unter uns würden das glauben. Wir erklären kategorisch, dass es vielmehr seine Bedenken gegenüber dem anstehenden Urteil des Verfassungsgerichtes zur Rechtmäßigkeit seiner Wahl ins Präsidentenamt waren, die General Musharraf veranlasst haben, den Notstand zu erklären", notierte beispielsweise die englischsprachige Tageszeitung "Dawn" im Leitartikel seiner Sonntagsausgabe vom 4. November.

Tatsächlich bestätigen auch andere Quellen mit guten Kontakten zur Regierung, dass sich Musharraf in den Tagen vor der Ausrufung des Ausnahmezustands gegenüber Vertrauten wegen jenes mit Spannung erwarteten Verfassungsgerichtsurteils zunehmend beunruhigt gezeigt und angedroht habe, eine Annullierung seiner Wiederwahl durch die Richter nicht hinzunehmen.

Ein Richter als Robin Hood des Rechtsstaats

Hintergrund für das seit Monaten aufs Äußerste angespannte Verhältnis zwischen dem Chef der Exekutive und den obersten Wächtern der Judikative: Seit einem im März 2007 an massiven Bürgerprotesten gescheiterten ersten Versuch Musharrafs, den unbotmäßigen Vorsitzenden Richter des Supreme Court, Iftikhar Mohammad Chaudhry; zu entlassen und durch einen willfährigen Mann seines Vertrauens zu ersetzen, tobt zwischen dem öffentlich gedemütigten Präsidenten und dem Obersten Gericht ein erbittert geführter Machtkampf um die juristische Legitimität des Musharraf-Regimes. Im Bewusstsein des breiten Rückhalts in der Bevölkerung agierten die Verfassungsrichter zuletzt immer selbstbewusster, vervielfachten ihre in allen Punkten für Musharraf negativ ausfallenden Entscheidungen und scheuten nicht davor zurück, die Staatsspitze wegen ihrer Politik öffentlich zu kritisieren.

Diese Eskalation des Konfliktes zwischen Exekutive und Judikative entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als eine direkte Folge einer völlig an den Bedürfnissen und Sorgen der Bevölkerung vorbeigehenden Regierungsführung der Musharraf-Administration. Angesichts einer von den Militärs ferngesteuerten Bundesregierung unter dem handzahmen Premierminister Shaukat Aziz ohne echte Handlungsspielräume und wegen des Fehlens einer nennenswerten politischen Opposition - geschwächt durch interne Streitigkeiten und die Exilierung mehrerer prominenter Spitzenpolitiker - blieb den bedrängten Bürgern gar nichts anderes übrig, als sich im März zu seinem und auch zu ihrem eigenen Schutz um den geschassten Verfassungsgerichtspräsidenten zu scharen. Es blieb schlicht kein anderes Mittel, um sich Gehör zu verschaffen und ihre Probleme zu lösen. Mehr und mehr erschien das Verfassungsgericht im Verlauf des zähen Tauziehens zwischen Musharraf und Bürgerbewegung um Schicksal und Amt des Vorsitzenden Richters Iftikhar Mohammad Chaudhry in den Augen der Öffentlichkeit wie die letzte Bastion gegen ein von der überwältigenden Mehrheit der Pakistani abgelehntes Militärregime. Ein Zustand, den Musharraf ganz offensichtlich nun nicht mehr länger bereit war, zu tolerieren.

Was den anderen vorgebrachten Grund - der wachsende Einfluss militant-islamistischer Extremisten - angeht, so ist hierzu anzumerken, dass sich diese Entwicklung anbahnte und zuspitzte, obwohl Präsident Musharraf, der in Personalunion auch die Armee und die einflussreichen Geheimdienste befehligt, schon immer über sämtliche erforderlichen Mittel gebot, um die gewaltbereiten radikal-religiösen Kräfte im Land zu bekämpfen.

Kurs zwischen Knute und Konsens

Was ihn tatsächlich bisher stets zögern ließ, entschlossen gegen die immer radikaler und gewalttätiger auftretenden Islamisten vorzugehen, ist vielmehr ein fehlender politischer Konsens im Land für eine solche Linie entschlossenen Durchgreifens. Aber der jetzt verhängte Ausnahmezustand wird gemäß den ungeschriebenen Gesetzen, nach denen Politik in Pakistan funktioniert, das Kreieren eines solchen Konsenses nicht gerade erleichtern - und ganz im Gegenteil eher noch zusätzlich erschweren. Denn wie soll unter der Knute des Kriegsrechts die Lösung des Extremismusproblems gelingen, wenn man hierfür eigentlich der freiwilligen Unterstützung einer breiten Bevölkerungsmehrheit bedarf? Mit der Einschränkung oder gar Abschaffung von Bürgerrechten jedenfalls wohl kaum?

"Ironischerweise bestätigt auch der Präsident, dass Presse und Justiz gebraucht werden, um den Terrorismus zu bremsen. Aber die, die man jetzt verhaftet hat, sind die Liberalen im Land, während man den Terroristen Verhandlungen und Waffenstillstand anbietet", schreibt die inzwischen selbst unter Hausarrest stehende Präsidentin der pakistanischen Menschenrechtskommission HRCP, Asma Jehangir, in einem Zeitungskommentar zu den jüngsten Ereignissen. Damit spielt sie einerseits auf die unmittelbar nach Ausrufung des Ausnahmezustandes gestartete landesweite Verhaftungswelle an, die sich vor allem gegen Anwälte, Menschenrechtsaktivisten, Journalisten und Oppositionspolitiker richtete (so gab es nach Berichten unabhängiger Beobachter allein in den ersten 48 Stunden nach dem Präsidentendekret bis zu 1.500 Verhaftungen durch Polizei und Sicherheitskräfte. Die Behörden bestätigten offiziell rund 500 vollstreckte Haftbefehle). Andererseits nimmt Jehangir mit ihrer Kritik Bezug auf die Freilassung von 25 militanten Extremisten, die am 4. November von der Regierung gegen 211 Soldaten ausgetauscht wurden, die sich seit dem 30 August in den Stammesgebieten Südwaziristans in Geiselhaft befanden.

Quo vadis Pakistan?

Der nun ausgerufene Ausnahmezustand, der zwar die für das politische Überleben Musharrafs gefährliche Verfassung außer Kraft setzt und gleichzeitig die eigentlich im Januar kommenden Jahres geplanten Parlamentswahlen mit all ihren Unabwägbarkeiten in weite Ferne rückt, ist jedoch keineswegs eine Garantie für eine Zukunft des Generals an der Spitze des Staates. Nach aktueller Lage der Dinge dürfte sein Schicksal allein davon abhängen, wie Ex-Premierministerin Benazir Bhutto, die nach dem Attentat vom 18. Oktober mehr als je zuvor in der Lage wäre, die Menschenmengen gegen das Militärregime zu mobilisieren, jetzt auf den Schachzug Musharrafs reagiert: Nutzt sie den Notstand, um ihr durch die mit Musharraf geschlossene Vereinbarung über eine mögliche Teilung der Regierungsverantwortung nach den Wahlen lädiertes Ansehen mit einer Pro-Demokratie-Kampagne aufzupolieren? Oder hält sie an der bisherigen Dialogstrategie mit dem Diktator fest, um die vor ihrer Rückkehr aus dem Exil von Musharraf in Aussicht gestellte Teilhabe an der Macht nicht zu gefährden? Und nicht zuletzt die Frage: Wie lange hält die Armee ihrem Chef die Treue, wenn die nun drohenden Protestkundgebungen gegen den zweiten Staatsstreich Musharrafs sich ausweiten und außer Kontrolle geraten sollten? Und wie reagieren die Generalskollegen, wenn die USA - für den Machterhalt der Armee eine fast unverzichtbare Stütze - über die üblichen lahmen Protestfloskeln hinaus diesmal echte Zeichen der Ungeduld mit dem Kurs der Musharrafs an den Tag legen sollten? Fragen über Fragen. Sicher ist nur, dass die nahe Zukunft Pakistans so unsicher wie selten in der Geschichte des Landes ist. Der Blick in die Historie der Islamischen Republik lehrt nur soviel: Je höher die politische Instabilität, je gravierender die Krise, je größer das Chaos - desto mehr profitieren davon jene Kräfte, die langfristig eine vollständige Islamisierung von Staat und Gesellschaft anstreben.

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